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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines / Geltungsbereich

1.1 Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

1.2 Wir sind berechtigt, diese AGB mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist.

 

  1. Vertragsschluss

Wir geben ein bindendes Angebot ab, an welches wir uns zwei Wochen ab dem Zeitpunkt der Übermittlung gebunden fühlen. Eine Annahme innerhalb der Geltungsfrist ist für den Kunden bindend und führt zum Vertragsschluss.

 

  1. Ausfallhonorar bei Stornierung durch den Kunden

Storniert ein Kunde einen vertraglichen Auftrag, so hat er uns eine Ausfallvergütung zu entrichten. Die Höhe der Ausfallvergütung ist wie folgt gestaffelt:

  • 50 Prozent der im Angebot aufgeführten Vergütung, sollte die Produktion nach Vertragsschluss aber länger als vierzehn Tage vor dem vereinbarten Ausführungs-termin storniert werden;
  • 75 Prozent der im Angebot aufgeführten Vergütung bei Stornierung zwischen vierzehn und sieben Tagen;
  • 100 Prozent der im Angebot aufgeführten Vergütung bei Stornierung weniger als sieben Tage vor dem vereinbarten Ausführungstermin.

Dem Kunden bleibt es nachgelassen nachzuweisen, dass bei uns ein geringer Schaden entstanden ist.

 

  1. Auftragsabwicklung

4.1 Unsere konkreten Leistungsverpflichtungen ergeben sich aus dem Angebot und unter Berücksichtigung unserer künstlerischen Freiheit aus dem vom Kunden genehmigten Umsetzungskonzept. Zusätzliche Leistungen sind gesondert vom Kunden zu vergüten. Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Zuarbeiten (z.B. Informationen, Unterlagen, Daten, Organisation von Drehorten etc.) so rechtzeitig zu erfüllen und zur Verfügung zu stellen, dass der vereinbarte Ausführungs- bzw. Liefertermin gehalten werden kann.

4.2 Die Rückgabe der vom Kunden überlassenen Gegenständen, Unterlagen bzw. Daten erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden nach Erfüllung des Auftrages.

 

  1. Kündigung

5.1 Wir sind berechtigt, dass Vertragsverhältnis zu kündigen, wenn der Kunde seiner Mitwirkungspflicht auch nach Setzung einer angemessenen Frist nicht nachkommt. In diesem Fall sind wir unter Zug-um-Zug-Herausgabe der bisher erbrachten Leistungen berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Dem Kunden bleibt es nachgelassen nachzuweisen, dass bei uns ein geringer Schaden entstanden ist.

5.2 Im Übrigen gelten die werkvertraglichen Kündigungsrechte unter der Maßgabe, dass wir  unter Zug-um-Zug-Herausgabe der bisher erbrachten Leistungen berechtigt sind, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Dem Kunden bleibt es nachgelassen nachzuweisen, dass bei uns ein geringer Schaden entstanden ist.

 

  1. Rechtegewährleistung durch den Kunden

6.1. Der Kunde versichert, über sämtliche Rechte zu verfügen, die für die Durchführung des Auftrages benötigt werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich gewerblicher Schutzrechte, Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie Namensrechte.

6.2 Der Kunde überträgt uns die vorgenannten Rechte und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Nutzung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Filmherstellung.

6.3 Der Kunde trägt die ausschließliche Verantwortung und Haftung für den Inhalt des Werkes. Er stellt uns von allen wettbewerbs-, urheber-, namens- und markenrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei. Es ist ausschließlich Sache des Kunden Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- oder Namensrechte sowie sonstige Rechte vor Erteilung des Auftrages von sich aus zu klären.

 

  1. Rechte am hergestellten Werk

7.1 Alle Urheberrechte verbleiben bei uns. Dem Kunden werden unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung des vereinbarten Honorars alle erforderlichen Nutzungsrechte für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eingeräumt. Jede Nachahmung des Werks – auch von Teilen – ist unzulässig. Der Kunde ist nicht berechtigt das Werk ohne unsere schriftliche Zustimmung zu ändern oder zu ergänzen oder die Änderung oder Ergänzung durch Dritte zu veranlassen.

 

7.2 Vorschläge des Werbungtreibenden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einflussauf die Höhe der Vergütung. Sie begründet auch kein Miturheberrecht.

 

  1. Abnahme

Es gelten die werkvertraglichen Regelungen.

 

  1. Preise, Zahlungen und Aufrechnung
9.1 Die angegebenen Preise gelten alle zzgl. MwSt.. Sonstige weitere Kosten fallen nicht an, außer diese sind gesondert ausgewiesen (wie z.B. Anfahrtskosten).
9.2 Der Kunde verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Bestellabgabe zur Anzahlung von mind. 50% des vereinbarten Nettopreises zzgl. der gesetzlichen MwSt. Mit Eingang der Anzahlung beginnt die Produktion.
9.3. Sollte ein laufendes Projekt, welches zum weiteren Fortgang auf Kundenfeedback angewiesen ist, für einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen beim Kunden ohne Fortschritt hinsichtlich der Produktionsprozesses verweilen, hat Imagefilm4u das Recht, bereits die Abschlussrechnung in Höhe des noch ausstehenden Auftragswertes zzgl. der gesetzlichen MwSt. zu stellen. Selbstverständlich werden Projektarbeiten noch fortgesetzt bzw. abgeschlossen, sobald das Projekt kundenseitig durch Rückmeldung fortgeführt werden kann.

 

 

  1. Haftung für Mängel

10.1 Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben.

10.2 Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei der Lieferung neuer Sachen zwei Jahre. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gelten die Regelungen „Haftung für Schäden“.

10.3 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

10.4 Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.

10.5 Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gelten die Regelungen „Haftung für Schäden“.

 

  1. Haftung für Schäden

11.1 Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

11.2 Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.

11.3 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

  1. Schlussbestimmungen

12.1 Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

12.2 Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung der Ziff. 10.3 etwas anderes ergibt.

12.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.